Zugleitbetrieb

 Vereinfachter Nebenbahndienst

( ZLB / VND)

 

 

Einrichten einer Zugleitstrecke

 

 
Fahrplan                                                                                                      

 

Bei der Fahrplangestaltung ist zu beachten daß die Vorgänge beim Zugleitbetrieb zum Teil recht zeitaufwendig sind (Abgeben der Meldungen, Zugkreuzungen o.ä.).

 

Das muß bei der Festlegung der Fahrzeiten berücksichtigt werden.

Als Zuglaufmeldestellen sind für einen Zug festzusetzen:

-          die Zuglaufstellen, wo der Zug beginnt, endet, kreuzt, überholt, überholt wird

-          andere Zuglaufstellen, für die es mit Rücksicht auf die Zugfolge nötig ist.

Das Einrichten von reinen Haltepunkten sollte vermieden werden, da die Freigabe der Strecke erst später erfolgt und die Zugdichte unnötig vermindert wird.

 

Zu beachten ist auch, daß man nie z.B. eine Kreuzung an einen Haltepunkt ohne Trapeztafel und Telefon verlegen könnte

Der Buchfahrplan und die Fahrpläne für Sonderzüge werden nach dem Muster aufgestellt.

Außer den Fahrplanangaben enthält der Buchfahrplan, wie im Muster vorgegeben, wenn nötig auch

-          Information über das Bedienen von Schranken u.ä.

-          GZV

-          Rangieraufgaben

Die Zuglaufmeldestellen und –meldungen werden im Fahrplan des Zuges festgesetzt.

Das bedeutet insbesondere, daß die Spalten

-          „Vor der Trapeztafel hält Zug“

-          „Kreuzung mit Zug“

-          „ Überholt/wird überholt durch Zug“

-          „Zuglaufmeldung durch/Art“

im Fahrplan vollständig und korrekt anzugeben sind.

 

Auch für Übergaben/Bedienfahrten ist ein Fahrplan zu erstellen.

 

Im Buchfahrplan anzugebende Meldungen sind

-          Ak

-          Fa

-          Ve

Die Zuglaufmeldungen zum Rangierbetrieb werden im Fahrplan nicht angegeben

In Spalte „Vor der Trapeztafel hält Zug“, sollte, wenn es den eigenen Zug betrifft, ein Hinweis für die Zugmannschaft angebracht werden.

 

Dies kann sein:

-          das Wort „HALT“

-          die Abbildung einer Trapeztafel.

Inwieweit das möglich ist hängt vom verendeten Programm ab, wünschenswert ist es.

Den Buchfahrplan für seinen Dienst erhält jeder Zugführer

Natürlich kann es sinnvoll sein, jedem Zugführer  auch die Gesamtausgabe des Buchfahrplans mitzugeben, damit er auch die Aufgaben der Gegenzüge kennt.

Den Bildfahrplan erhält nur der Zugleiter.

 
Ausstattung der Zugleitstrecke                                                                

 

Alle Zuglaufstellen sind mit einem "Bahnhofsblatt für ZLB/VND" nach Muster ausgestattet

Dieses enthält folgende  Information

-          Name der Zuglaufstellen

-          Gleisplan

-          Markierung, welche Gleise die Hauptgleise sind

-          Grundstellung der Weichen und Gleissperren

-          Lage und Bezeichnung der Zusatzanlagen und Anschließer

-          ggf. Verschlußplan

Pro bedienbarer Modulseite einer Zuglaufstellen ist je ein Bahnhofsblatt gut sichtbar anzubringen.

Jede Zuglaufstelle erhält ein Telefon für die Verständigung zwischen Zuglaufstelle und Zugleiter. Bei sonstigen Betriebsstellen kann darauf verzichtet werden.

Der Zugleiter verwaltet die Streckenschlüssel. Die Schlüssel werden nur mit Zustimmung des Zugleiters gegen Empfangsbestätigung ausgegeben. Die Rückgabe ist ihm zu melden.

Der Zugleiter führt entweder das Meldebuch für den Zugleiter nach Muster der den Meldebogen nach Muster.

 
Signale                                                                                                          

 

Vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale sind Trapeztafeln aufzustellen

Sind auf einem Modul (z.B. aus Platzgründen) keine  Trapeztafeln aufgestellt, werden diese nach den Gegebenheiten des Gesamtarrangements aufgestellt.

Werden Ra10-Tafeln aufgestellt, so sollte  der Abstand zur Trapeztafel

-         für Baugröße H0 30 cm

-         für Baugröße N 15 cm

betragen.

 

Werden keine Ra10-Tafeln aufgestellt, sind die Gefahrpunktabstände an den 

Modulseiten nach Muster zu markieren.

Haltetafeln können aufgestellt werden, sind aber nicht zwingend notwendig.

 
Prüfung der Zugleitstrecke                                                                       

 

Vor Beginn des Fahrplanbetriebs ist sicherzustellen, daß alle nötigen Tafeln aufgestellt sind und die Bahnhofsblätter vorhanden und gut sichtbar angebracht sind.

Einfaches Auslegen genügt nicht.

 

Außerdem ist sicherzustellen, daß Meldebuch/bogen und Buchfahrpläne den Anforderungen der DV ZLB/VND genügen

Der Zugleiter stellt sicher, daß diese Prüfung vorgenommen wurden.