DV ZLB/VNDMerkblatt für den Zugführer |
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Wer meldet? |
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Zuglaufmeldungen werden gegeben: |
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Auf besetzten Zuglaufstellen vom örtlichen Bediensteten für alle Züge -
Auf unbesetzten Zuglaufstellen vom Zugführer - bei Kreuzungen und Überholungen vom Zugführer des zuerst eingefahrenen Zuges für alle Züge. |
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Zuglaufmeldungen |
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Der
Zugführer gibt die Ankunftmeldung, wenn sein Zug mit Zugschluß
die Trapeztafel/Einfahrtsweiche der Zuglaufstelle erreicht hat. Die Meldung ist unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zu geben. |
Die
Ankunftmeldung lautet: „Zug (Nummer) in (Name der Zuglaufstelle) .“ Ankunftmeldung
und Fahranfrage können miteinander verbunden werden |
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Die Fahranfrage muß gestellt werden bis mindestens zur nächsten Zuglaufstelle mit Zuglaufmeldung (Zuglaufmeldestelle). |
Die Fahranfrage lautet: „Darf Zug (Nummer) bis (Name der Zuglaufstelle) fahren ?“ |
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Rangieren innerhalb der
Grenzen der Zuglaufstelle |
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Auf
allen Zuglaufstellen darf mit der Zuglokomotive ohne Rangiererlaubnis
des Zugleiters rangiert werden. |
Das gilt z.B. immer nach der
Ankunftmeldung oder auch, wenn gar keine Zuglaufmeldungen zu geben sind. |
Eine Rangiererlaubnis ist einzuholen, wenn mit einem anderen Triebfahrzeugen als dem der vorhergehenden Zugfahrt rangiert werden soll und Hauptgleise berührt werden.Das
betrifft z.B. Triebfahrzeuge auf Nebengleisen, die für eine Zugfahrt
bereitgestellt werden oder das Rangieren mit einer oertlich vorhandenen Lok |
Die
Rangieranfrage lautet: „Darf Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle) rangieren?“ . |
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Rangieren über die Grenzen
der Zuglaufstelle hinaus |
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Auf
Zuglaufstellen, auf denen keine Zuglaufmeldungen abgesetzt werden,
darf mit der Zuglokomotive auch über Einfahrweiche, die
Rangierhalttafel oder Trapeztafel hinaus
rangiert werden. |
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Auf Zuglaufstellen darf über die
Einfahrweiche, die Rangierhalttafel oder Trapeztafel hinaus rangiert werden -
wenn der
Zugleiter zugestimmt hat. -
ohne Zustimmung des Zugleiters in Fahrtrichtung, wenn für den Zug
bereits eine Fahrerlaubnis erteilt wurde |
Die Zustimmung des Zugleiters
ist einzuholen mit der erweiterten Rangiereranfrage: „Darf Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle) auf Einfahrgleis Richtung (Name der
benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel / Einfahrweiche hinaus
rangieren.“? |
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Nach Beenden des Rangierens über Ra10 hinaus ist dies dem Zugleiter zu melden: |
„Rangieren mit Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der
Zuglaufstelle) in Richtung (Name der
benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel / Einfahrweiche hinaus
beendet.“ |
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Optionale Meldungen |
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Ein anderer Zugführer oder örtlicher Bediensteter gibt die Verlassensmeldung für einen Zug, wenn dieser mit Zugschluß die Trapeztafel/Einfahrtsweiche der Zuglaufstelle in Gegenrichtung passiert hat. |
Die
Verlassensmeldung lautet: „Zug (Nummer) hat
(Name der Zuglaufstelle) verlassen.“ |
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Die Abstellmeldung wird gegeben, wenn die letzte Rangierabteilung/der
letzte Zug im Nebengleis abgestellt ist, in den Hauptgleisen keine
Fahrzeuge zurückgelassen sind und alle Weichen/Gleissperren in Grundstellung
sind. |
Die Abstellmeldung lautet: „Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle) in Gleis
(Nummer) abgestellt, Hauptgleise frei.“ |
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Die Fahrwegsicherungsmeldung für die Einfahrt wird gegeben, wenn der zweite Zug ohne Halt an der Trapeztafel einfahren soll. Sie wird vom Zugführer des ersten Zuges gegeben. |
Die
Fahrwegsicherungsmeldung lautet: „Fahrweg für Zug
(Nummer) nach Gleis (Nummer)
gesichert.“ |