DV ZLB/VND
Merkblatt für den Zugführer
 
 
Wer meldet?

 

Zuglaufmeldungen werden gegeben:

-          Auf besetzten Zuglaufstellen vom örtlichen Bediensteten für alle Züge

-          Auf unbesetzten Zuglaufstellen vom Zugführer

-          bei Kreuzungen und Überholungen vom Zugführer des zuerst eingefahrenen Zuges für alle Züge.

 

Zuglaufmeldungen

 

Der Zugführer gibt die Ankunftmeldung, wenn sein Zug mit  Zugschluß  die Trapeztafel/Einfahrtsweiche der Zuglaufstelle erreicht hat.

Die Meldung ist unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zu geben.

Die Ankunftmeldung lautet:

„Zug  (Nummer)  in  (Name der Zuglaufstelle) .“

Ankunftmeldung und Fahranfrage können miteinander verbunden werden

Die Fahranfrage muß gestellt werden bis mindestens zur nächsten Zuglaufstelle mit Zuglaufmeldung (Zuglaufmeldestelle).

Die Fahranfrage lautet:

 „Darf Zug  (Nummer)  bis  (Name der Zuglaufstelle)  fahren ?“

 

Rangieren innerhalb der Grenzen der Zuglaufstelle

 

Auf allen Zuglaufstellen darf mit der Zuglokomotive ohne Rangiererlaubnis des Zugleiters rangiert werden.

Das gilt z.B. immer nach der Ankunftmeldung oder auch, wenn gar keine Zuglaufmeldungen zu geben sind.

Eine Rangiererlaubnis ist einzuholen, wenn mit einem  anderen Triebfahrzeugen als dem der vorhergehenden Zugfahrt rangiert werden soll und  Hauptgleise berührt werden.

Das betrifft z.B. Triebfahrzeuge auf Nebengleisen, die für eine Zugfahrt bereitgestellt werden oder das Rangieren mit einer oertlich vorhandenen Lok

Die Rangieranfrage lautet:

„Darf Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle)  rangieren?“

.   

 

Rangieren über die Grenzen der Zuglaufstelle hinaus

 

Auf Zuglaufstellen, auf denen keine Zuglaufmeldungen abgesetzt werden, darf mit der Zuglokomotive auch über Einfahrweiche, die Rangierhalttafel oder Trapeztafel  hinaus rangiert werden.

 

Auf Zuglaufstellen darf über die Einfahrweiche, die Rangierhalttafel oder Trapeztafel hinaus rangiert werden

-          wenn der Zugleiter zugestimmt hat.

-          ohne Zustimmung des Zugleiters in Fahrtrichtung, wenn für den Zug bereits eine Fahrerlaubnis erteilt wurde

Die Zustimmung des Zugleiters ist einzuholen mit der erweiterten Rangiereranfrage:

„Darf Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle)  auf Einfahrgleis Richtung (Name der benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel / Einfahrweiche hinaus rangieren.“?

Nach Beenden des Rangierens über Ra10 hinaus ist dies dem Zugleiter zu melden:

 

 

„Rangieren mit Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle)  in Richtung (Name der benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel / Einfahrweiche hinaus beendet.“

 

Optionale Meldungen

 

Ein anderer Zugführer oder örtlicher Bediensteter gibt die Verlassensmeldung für einen Zug, wenn dieser mit Zugschluß  die Trapeztafel/Einfahrtsweiche der Zuglaufstelle in Gegenrichtung passiert hat.

Die Verlassensmeldung lautet:

„Zug  (Nummer)  hat  (Name der Zuglaufstelle) verlassen.“

Die Abstellmeldung wird gegeben, wenn die letzte Rangierabteilung/der letzte Zug im Nebengleis abgestellt ist, in den Hauptgleisen keine Fahrzeuge zurückgelassen sind und alle Weichen/Gleissperren in Grundstellung sind.

Die Abstellmeldung lautet:

„Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle) in Gleis (Nummer) abgestellt, Hauptgleise frei.“

Die Fahrwegsicherungsmeldung für die Einfahrt wird gegeben, wenn der zweite Zug ohne Halt an der Trapeztafel einfahren soll. Sie wird vom Zugführer des ersten Zuges gegeben.

Die Fahrwegsicherungsmeldung lautet:

„Fahrweg für Zug  (Nummer)  nach Gleis  (Nummer)  gesichert.“