Zugleitbetrieb

 Vereinfachter Nebenbahndienst

( ZLB / VND)

 

 

Eine Einführung

 

Warum Zugleitbetrieb?                                                                            

 

Schon früh suchten die Bahnverwaltungen nach Möglichkeiten, die Kosten, speziell die Personalkosten , auf Nebenbahnen zu senken. Außerdem sollten die Signaleinrichtungen weniger aufwendig sein. Die Regeln für solche Betriebsformen wurden bereits in den 30er Jahren entwickelt.

Es entstand der "Vereinfachte Nebenbahndienst", auch als "Zugleitbetrieb" bezeichnet.

Bei dieser Betriebsart - für Strecken, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 50km/h nicht überschreitet - wird auf Ein- und Ausfahrsignale verzichtet. Die Einfahrsignale werden durch die Trapeztafel Ne1 ersetzt. Im Zugleitbetrieb sind die Bahnhöfe innerhalb der sogenannten Zugleitstrecke nicht mehr mit Betriebseisenbahnern besetzt . Deren Aufgaben (Bedienen von Weichen, Melden von Zügen) wird von den Zugführern oder Triebfahrzeugführern übernommen. Als Fahrdienstleiter für den ganzen Bereich fungiert der Zugleiter im Zugleitbahnhof. Hier laufen alle Zugmeldungen zusammen. Sinn und Zweck aller dieser Meldungen ist es festzustellen, ob ein Zug die Strecke gefahrlos befahren kann und in seinem Zielbahnhof ungehindert auf das Hauptgleis einfahren kann.

 

 

Festgeschrieben wurde das Verfahren bei der Deutschen Bundesbahn in den "Vorschriften für den Zugleitbetrieb" (VZB), DS 436, bzw. bei der Deutschen Reichsbahn in der Dienstvorschrift für den Vereinfachten Nebenbahndienst" (VND), DV 437.

Die Zugleitstrecke                                                                                      

Die im Zugleitbetrieb betrieben Strecke heißt Zugleitstrecke. Der Zugleiter regelt Zug- und Rangierfahrten auf der Zugleitstrecke mit Zuglaufmeldungen (und anderen Meldungen).

Die Bahnhöfe sind Zuglaufstellen. Weitere Betriebsstellen können zur Zuglaufstelle erklärt sein. Zuglaufstellen ohne Hauptsignale sind unbesetzt. Auf Zuglaufstellen kann im Fahrplan oder durch schriftlichen Befehl die Abgabe von Zuglaufmeldungen vorgeschrieben sein. Diese Stellen sind Zuglaufmeldestellen. Auf unbesetzten Zuglaufmeldestellen gibt der Zugführer die Meldungen und übernimmt das Weichenstellen und Sichern des Fahrweges. Der Zugleitbahnhof kann in der Mitte oder am Ende der Zugleitstrecke liegen, es kann aber auch ein Bahnhof außerhalb der Zugleitstrecke sein.


 Im Buchfahrplan werden Zuglaufmeldungen, Zugkreuzungen, Überholungen sowie ein Halt an der Trapeztafel dargestellt. Die abzugebenden Zuglaufmeldungen sind für jeden Zug im Bildfahrplan dargestellt.

Der Zugleiter führt das Zugmeldebuch (oder den Meldebogen), das ihm jederzeit den Überblick über die Strecke gibt.

Die wichtigsten  Meldungen werden im Normalfall über Fernsprecher vermittelt. Dadurch ist gewährleistet, daß immer ein sicherer Betrieb auf der eingleisigen Strecke mit unbesetzten Bahnhöfen möglich ist. (Beim Original gab es zusätzliche Meldungen in Form schriftlicher ZLB-Befehle). Ist es nicht möglich Meldungen weiterzugeben muß der Fahrbetrieb eingestellt werden.
Die Abgabe der Meldungen kann aber durchaus der technischen Entwicklungen angepasst werden, so sind z.B. Zugfunk oder Einmannbetrieb der Triebfahrzeuge Fälle in denen die Bestimmungen sinngemäß angepaßt werden können.

Die Zuglaufmeldungen                                                                              

Der Zugleiter regelt die Fahrt der Züge auf der Zugleitstrecke durch die Fahrerlaubnis. Er und die Zugführer verständigen sich über festgelegte Meldungen, die wichtigsten sind:

 

·         Fahrerlaubnis

·         Ankunftsmeldung

 

Weitere Meldungen regeln das Rangieren und das Verlassen einer Betriebsstelle.

 

Der Zugleitbetrieb im Modell                                                                   

Auch wenn das Verfahren im ersten Moment etwas umständlich anmutet und ein wenig Kenntnisse beim Zugführer voraussetzt, ist es doch eine sehr attraktive Betriebsform, weil dem Zugführer viele interessante Aufgaben zufallen,

 

·        Meldungen geben (d.h. Mitverantwortung für den sicheren Betrieb)

·        Weichen stellen

·        Alleinverantwortlich Rangieren

·        Komplette Abwicklung aller Tätigkeiten in einer Betriebsstelle

·        Sichern der Weichen und Gleissperren beim Verlassen

 

Das alles erfordert eine gewisse Umsicht und Sorgfalt, ist aber weitaus spannender als das ausschließliche  Fahren eines Zuges.