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Zugleitbetrieb Vereinfachter Nebenbahndienst ( ZLB / VND) |
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Inhalt
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Kommentare sind grün unterlegt Die rechte Spalte gibt an wen der entsprechende Abschnitt betrifft: Zl:
Zugleiter Zf,öB:
Zugführer, örtlicher Bediensteter ST: Streckenausstattung FP: Fahrplangestaltung |
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§1 Inhalt und Geltungsbereich |
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(1) |
Die Vorschrift für den ZLB/VND enthält ergänzende Bestimmungen zur
Fahrdienstvorschrift. Für die Handhabung des Betriebsdienstes gelten die
Bestimmungen der Fahrdienstvorschrift, soweit in dieser Vorschrift nichts
anderes bestimmt ist. |
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(2) |
Die
Vorschrift für den ZLB/VND gilt auf den Strecken, auf denen die Direktion den
Zugleitbetrieb eingeführt hat. Die Grundsätze für das Einführen des sind
dabei zu beachten. |
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(3) |
Die
Direktion bestimmt die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlichen
Zusatzbestimmungen und/oder Abweichungen. |
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§2 Begriffserklärungen |
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(1) |
Die
im ZLB/VND betriebene Strecke heißt Zugleitstrecke |
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(2) |
Innerhalb
der Zugleitstrecke wird der gesamte Fahrdienst vom Zugleitbahnhof geregelt. |
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(3) |
Die
Bahnhöfe und die von der Direktion bestimmten Haltepunkte und Anschlußstellen
der Zugleitstrecke sind Zuglaufstellen. Wenn dort Zuglaufmeldungen zu geben,
heißen sie Zuglaufmeldestellen |
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§3 Fahrdienstleitung, Aufsichtsdienst |
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(1) |
Den
Fahrdienst auf der Zugleitstrecke regelt der Zugleiter. |
Zl |
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(2) |
Auf
Zuglaufstellen mit einem örtlichem Bediensteten regelt dieser den Fahrdienst
auf seiner Betriebsstelle selbständig |
öB |
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(3) |
Auf
den anderen Zuglaufstellen versieht der Zugführer die Aufgaben des örtlichen
Bediensteten, bei Kreuzungen und Überholungen der Zugführer des zuerst
eingefahrenen Zuges bis zu seiner Abfahrt auch für den zweiten Zug. |
ZF öB |
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Dies
sind insbesondere -
das Geben von Zuglaufmeldungen -
das Bedienen von Weichen und Gleissperren -
das Prüfen der Grundstellung von Weichen und Gleissperren, ggf.
Verschließen, beim Verlassen der Zuglaufstelle |
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§4 Zuglaufstellen |
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(1) |
Als
Zuglaufmeldestellen sind für einen Zug festzusetzen: -
die Zuglaufstellen, wo der Zug beginnt, endet, kreuzt, überholt,
überholt wird - andere Zuglaufstellen, für die es mit Rücksicht auf die Zugfolge nötig ist. |
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(2) |
Alle Zuglaufstellen sind mit einem "Bahnhofsblatt für ZLB/VND" nach Muster nn ausgestattet Dieses enthält folgende Information - Name der Zuglaufstellen-
Gleisplan -
Markierung, welche Gleise die Hauptgleise sind -
Grundstellung der Weichen und Gleissperren -
Lage und Bezeichnung der Zusatzanlagen und Anschließer -
ggf. Verschlußplan |
ST |
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Die
Hauptgleise ergeben sich aus den im Verschlußplan angegebenen Fahrstraßen
oder sind entsprechend dem Muster ausgeführt. Pro bedienbarer Modulseite einer Zuglaufstellen ist je ein Bahnhofsblatt gut sichtbar anzubringen. |
ST |
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Das „Bahnhofsblatt für ZLB/VND“ unterscheidet sich von einem Bahnhofsdatenblatt dadurch dadurch, daß es keine Angaben über Frachtaufkommen und Zuglängen enthält. Es ist wichtig, damit die Zugmannschaft schnell erkennen kann-
wo sie sich befindet -
wo die Ladestellen für die mitgeführten Wagen sind - wie Weichen und Gleissperren beim Verlassen des Bahnhofs liegen müssen Es ist keine Option, sondern unverzichtbarer Bestandteil der DV. |
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(3) |
Jede
Zuglaufstelle erhält
ein Telefon für die Verständigung zwischen Zuglaufstelle und Zugleiter. Bei
sonstigen Betriebsstellen kann darauf verzichtet werden. |
ST |
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(5) |
Vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale sind Trapeztafeln aufzustellen |
ST |
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Sind auf einem Modul (z.B. aus Platzgründen) keine Trapeztafeln aufgestellt, werden diese
nach den Gegebenheiten des Gesamtarrangements aufgestellt. |
ST |
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Das
Einrichten von reinen Haltepunkten sollte vermieden werden, da die Freigabe
der Strecke erst später erfolgt und die Zugdichte unnötig vermindert wird. Zu
beachten ist auch, daß man nie z.B. eine Kreuzung an einen Haltepunkt ohne
Trapeztafel und Telefon verlegen könnte |
FP |
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(6) |
Ist
die Zuglaufstelle mit Ra10-Tafeln ausgestattet, so ist bei der Aufstellung
ein Gefahrpunktabstand von 30m zur Trapeztafel einzuhalten. Bei Zuglaufstellen ohne Ra10-Tafel darf bis 30m an die Trapeztafel heran rangiert werden. |
ST Zf |
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Werden
Ra10-Tafeln aufgestellt, so sollte
der Abstand zur Trapeztafel -
für Baugröße H0 30 cm -
für Baugröße N 15 cm betragen. Werden
keine Ra10-Tafeln aufgestellt, sind die Gefahrpunktabstände an den
Modulseiten nach Muster nn zu markieren. |
ST |
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Der Gefahrpunktabstand gibt an, bis wohin ohne weitere Erlaubnis des Zugleiters rangiert werden darf. Somit ist es für die Zugmannschaften immer ersichtlich, bis wohin gefahrlos rangiert werden darf. Im Sinne einer Vereinheitlichung ist es wichtig, daß diese Information auch sichtbar ist, wenn auf dem Modul selbst keine Ra10-Tafeln aufgestellt sind. |
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(7) |
Zu
jedem Fahrplanwechsel stellt der Vorsteher des Zugleitbahnhofs die
Voraussetzungen nach §3,§5 fest |
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Vor Beginn des Fahrplanbetriebs ist
sicherzustellen, daß alle nötigen Tafeln aufgestellt sind und die
Bahnhofsblätter vorhanden und gut sichtbar angebracht sind. Einfaches
Auslegen genügt nicht. Außerdem
ist sicherzustellen, daß Meldebuch/bogen und Buchfahrpläne den Anforderungen
der DV ZLB/VND genügen |
ST |
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(8) |
Die
Direktion bestimmt, wo die Schlüssel zu den Handverschlüssen und die
Ersatzschlüssel aufbewahrt werden. Die Schlüssel werden nur mit Zustimmung
des Zugleiters gegen Empfangsbestätigung aus- gegeben. Die Rückgabe ist ihm
zu melden. |
Zl |
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§5 Fahrplan, Meldebogen |
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(1) |
Der
Buchfahrplan und die Fahrpläne für Sonderzüge werden nach dem Muster der
Anlage nn aufgestellt. |
FP |
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Außer
den Fahrplanangaben enthält der Buchfahrplan, wie im Muster vorgegeben, wenn
nötig auch -
Information über das Bedienen von Schranken u.ä. -
GZV -
Rangieraufgaben |
FP Zf |
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(2) |
Die
Zuglaufmeldestellen und –meldungen werden im Fahrplan des Zuges festgesetzt. |
FP |
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Das
bedeutet insbesondere, daß die Spalten -
„Vor der Trapeztafel hält Zug“ -
„Kreuzung mit Zug“ -
„ Überholt/wird überholt durch Zug“ -
„Zuglaufmeldung durch/Art“ im
Fahrplan vollständig und korrekt anzugeben sind. Besonders
ist für jede Meldung anzugeben, wer sie gibt: Beispiele
für den Ng4026 Zf
Ak der Zugführer des 4026 Zf
8043 Fa der Zugführer des ersten
Zuges, hier also des 8043 öB
Ak,Fa der örtliche Bedienstete Beispiele
für den Ng8043 Zf
für 4026 Ak Auch
für Übergaben/Bedienfahrten ist ein Fahrplan zu erstellen. Im
Buchfahrplan anzugebende Meldungen sind -
Ak -
Fa -
Ve Die
Zuglaufmeldungen zum Rangierbetrieb werden im Fahrplan nicht angegeben |
FP Zf |
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Dadurch wird die Anzahl der Ausnahmereglungen möglichst gering gehalten und die Sicherheit der Zugmannschaft bei der Abgabe von Meldungen erhöht im Sinne eines reibungslosen Betriebs. Auf die beim Vorbild oft anzutreffenden Formulare-
Übersicht über die Zuglaufmeldungen -
Meldebuch für Zuglaufstellen -
Fahrordnung für Zuglaufstellen - Zugverzeichnis wird bewußt verzichtet. |
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In
Spalte „Vor der Trapeztafel hält Zug“, sollte, wenn es den eigenen Zug
betrifft, ein Hinweis für die Zugmannschaft angebracht werden. Dies kann sein: -
das Wort „HALT“ -
die Abbildung einer Trapeztafel. |
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Inwieweit
das möglich ist hängt vom verendeten Programm ab, wünschenswert ist es. |
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(3) |
Den
Buchfahrplan für seinen Dienst erhält jeder Zugführer |
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Das ist die minimale Anforderung. Natürlich
kann es sinnvoll sein, jedem Zugführer
auch die Gesamtausgabe des Buchfahrplans mitzugeben, damit er auch die
Aufgaben der Gegenzüge kennt. Die
Vorschrift läßt dies mit Absicht offen. |
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(4) |
Den
Bildfahrplan erhält nur der Zugleiter. |
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§6 Zugleiter
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(1) |
Der
Zugleiter regelt die Fahrt der Züge auf der Zugleitstrecke durch die
Fahrerlaubnis unter Angabe der Zuglaufstelle, bis zu der der Zug fahren darf.
Er erteilt die Fahrerlaubnis auf Grund der Zuglaufmeldungen, die er von den
Zuglaufmeldestellen er hält, und der Zugmeldungen, die er mit benachbarten
Zugmeldestellen oder Zugleitbahnhöfen wechselt. |
Zl |
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(2) |
Der
Zugleiter führt nach Anordnung der Direktion entweder das Meldebuch für den
Zugleiter nach dem Muster der Anlage nn oder den Meldebogen nach dem Muster
der Anlage nn. |
Zl |
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Durch
den Verweis auf Muster bleibt die DV hier fexibel und zwingt nicht zu
bestimmten Ausführungen. Es
können verschiedene Muster erstellt werden, oder eine SBV regelt das. |
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(3) |
Der
Zugleiter ordnet zusätzliche Zuglaufmeldungen an -
beim Fahren vor Plan, -
bei Verspätungen, -
beim Verlegen von Kreuzungen und Überholungen, -
für Sperrfahrten, für die kein Fahrplan vorliegt, -
für dringliche Hilfszüge, -
für Kleinwagen, -
bei Gleissperrungen. |
Zl |
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(4) |
Den
Wegfall von Zuglaufmeldungen ordnet
der Zugleiter an |
Zl |
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(5) |
Die Anordnung von Zuglaufmeldungen, von Kreuzungen
und Überholungen und deren Verlegung oder Ausfall sowie Rangierfahrten sind
Meldebogen/Meldebuch einzutragen. |
Zl |
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§7 Fahrgeschwindigkeiten |
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(1) |
Auf
der Zugleitstrecke beträgt die zulässige Geschwindigkeit 60 km/h. |
Zf |
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§8 Zuglaufmeldungen |
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(1) |
Zuglaufmeldungen
werden gegeben: -
Auf besetzten Zuglaufstellen vom örtlichen Bediensteten für alle Züge -
Auf unbesetzten Zuglaufstellen vom Zugführer, bei Kreuzungen und
Überholungen vom Zugführer des zuerst eingefahrenen Zuges für alle Züge. |
Zf |
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Der Zugführer kann die Dienstgeschäfte an den zweiten Kollegen übergeben, wenn dies im Rahmen einer Zuglaufmeldung dem Zugleiter mitgeteilt wird. |
Zf |
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Die beim Vorbild anzutreffenden schriftlichen ZLB-Befehle werden durch fernmündliche Befehle ersetzt. |
Zf öB |
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Die Anordnungen des Zugleiters werden vom Zugführer oder örtlichen Bediensteten sinngemäß wiederholt. |
Zf öB |
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(2) |
Durch
Zuglaufmeldungen werden -
die Ankunft
(Ankunftmeldung) oder -
die Ausfahrt (Verlassensmeldung) des Zuges gemeldet -
die Fahrerlaubnis für den Zug eingeholt (Fahranfrage). Weiterhin
werden -
die Erlaubnis zum Rangieren eingeholt (Rangieranfrage) -
der Fahrweg als gesichert gemeldet (Fahrwegsicherungsmeldung) -
die Hauptgleise als frei gemeldet (Abstellmeldung) |
Zl Zf öB |
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(3) |
Der
Zugführer gibt die Ankunftmeldung, wenn sein Zug mit Zugschluß
die Trapeztafel/Einfahrtsweiche der Zuglaufstelle erreicht hat. Die
Ankunftmeldung lautet: „Zug (Nummer) in (Name der Zuglaufstelle) .“ Ankunftmeldung und Fahranfrage können miteinander verbunden werden. |
Zf öB |
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Ak
und FA können zusammengefaßt werden, wenn die Abfahrt nicht mehr als 10m in
nach der Ankunft liegt. Die
Meldung ist unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zu geben. |
Zf |
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(4) |
Ein
anderer Zugführer oder örtlicher Bediensteter gibt die Verlassensmeldung für
einen Zug, wenn dieser mit Zugschluß
die Trapeztafel/Einfahrtsweiche der Zuglaufstelle in Gegenrichtung
passiert hat. Die
Verlassensmeldung lautet: „Zug (Nummer) hat (Name der Zuglaufstelle) verlassen.“. |
ZF |
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Verlassensmeldung
und Rangieranfrage für den verbleibenden Zug/Rabt können zusammengefaßt werden. |
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(5) |
Die
Fahranfrage muß gestellt werden bis mindestens zur nächsten Zuglaufstelle mit
Zuglaufmeldung (Zuglaufmeldestelle).
Die Fahranfrage lautet: „Darf
Zug (Nummer) bis
(Name der Zuglaufstelle)
fahren ?“ |
Zf öB |
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Die
Fahranfrage kann auch gestellt werden bis zu einer weiter entfernten als der
nächsten Zuglaufmeldestelle. Maßgebend
ist hier immer der Fahrplan. Für
den Betrieb bedeutet das aber, daß die vorausliegende Strecke länger als
evtl. nötig belegt ist. Nachfolgende Zugfahrten können aber durch Ak
gesichert und ermöglicht werden. |
FP |
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(6) |
Der
Zugleiter darf einen Zug einem vorausfahrenden bis zur letzten von diesem
geräumten Zuglaufstelle folgen lassen, -
wenn das Gleis nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht
ist und
entweder -
die Verlassensmeldung von dieser Zuglaufstelle vorliegt oder -
die Ankunftmeldung von einer weitergelegenen Zuglaufstelle vorliegt oder-
eine Abstellmeldung von dieser Zuglaufstelle vorliegt |
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(7) |
Weiterhin darf er die Fahrerlaubnis bis zu der Zuglaufstelle erteilen, für die die Ankunftmeldung des vorausgefahrenen Zugs vorliegt, wenn -
diese Einfahrsignale hat -
der Zug durch Fahrplan oder besonderen Befehl den Auftrag hat, an der
Trapeztafel zu halten -
die Meldung über die Sicherung der Einfahrt vorliegt |
Zl |
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Wird diese Erlaubnis außerplanmäßig gegeben, so ist der Zugführer des Zuges, für den die Ankunftmeldung gegeben wurde oder der öB hiervon zu unterrichten. |
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(8) |
Ein überholender Zug darf
die Fahrerlaubnis über die Überholungsstelle hinaus erhalten, wenn für die
Weiterfahrt die Bedingungen nach vorstehenden Absätzen erfüllt sind. |
Zl |
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(9) |
Bei Kreuzungen darf der Zugleiter beiden Zügen die Fahrerlaubnis nur
bis zur festgesetzten Kreuzungsstelle geben. |
Zl |
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(10) |
Die
Fahrerlaubnis lautet: „Zug (Nummer) darf bis (Name der Zuglaufstelle) fahren.“ Steht
der Fahrt ein Hindernis entgegen, so ist die Fahrerlaubnis zu verweigern mit
den Worten „Zug (Nummer) in (Name der Zuglaufstelle): Nein
warten“ . |
Zl |
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(11) |
Die
Fahrerlaubnis bis Trapeztafel lautet: „Zug (Nummer) darf bis Trapeztafel (Name der Zuglaufstelle) fahren.“ |
Zl |
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Sie
wird auch gegeben, wenn der Halt vor der Trapeztafel laut Buchfahrplan
vorgeschrieben ist, um dem Zugpersonal das in Erinnerung zurufen. |
Zl |
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(12) |
Die Abstellmeldung wird gegeben, wenn die letzte Rangierabteilung/der letzte Zug im Nebengleis abgestellt ist, in den Hauptgleisen keine Fahrzeuge zurückgelassen sind und alle Weichen/Gleissperren in Grundstellung sind. Der
Abstellmeldung muß immer eine Ankunftsmeldung oder eine Rangiererlaubnis
vorausgegangen sein. Die Abstellmeldung lautet: „Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der
Zuglaufstelle) in Gleis (Nummer) abgestellt, Hauptgleise frei“ |
Zf öB |
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(13) |
Die Fahrwegsicherungsmeldung für die Einfahrt wird
gegeben, wenn der zweite Zug ohne Halt an der Trapeztafel einfahren soll. Sie
wird vom Zugführer des ersten Zuges gegeben. Die
Fahrwegsicherungsmeldung lautet: „Fahrweg für Zug (Nummer) nach Gleis (Nummer) gesichert.“ |
Zf öB |
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§9 Durchführen von Zugfahrten |
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(1) |
Auf
jeder Zuglaufmeldestelle mit Fahranfrage und - bei den auf die Zugleitstrecke
zulaufenden Zügen - auf der benachbarten Zugmeldestelle ist im Fahrplan ein
Aufenthalt vorzuschreiben. |
FP |
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(2) |
Der
Zugführer darf auf einer Zuglaufstelle oder benachbarten Zugmeldestelle den
Abfahrauftrag erst erteilen, wenn er
für den vorliegenden Streckenabschnitt vom Zugleiter die Fahrerlaubnis
erhalten hat und hiervon bei einer außerplanmäßig angeordneten Fahranfrage
den Triebfahrzeugführer unterrichtet hat. |
Zf öB |
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(3) |
Wenn Halt an der Trapeztafel
vorgeschrieben ist muß der Zug für
die Einfahrt das Rufsignal Zp 11 "Kommen“ abwarten. Der örtliche
Bedienstete, sonst der Zugführer. darf das Signal erst geben oder durch den
Triebfahrzeugführer geben lassen, wenn der Fahrweg geprüft ist und gefährdende Rangierbewegungen
eingestellt sind. |
Zf öB |
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Der
an der Trapeztafel wartende Zug gibt bei Halt das Achtungssignal, um den
zuerst eingefahrenen Zug sein Erreichen der Trapeztafel zu melden. |
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(4) |
Steht
bei der Meldung der Ankunft die Abfahrtzeit noch nicht fest, oder hat der Zug
mehr als 10 Minuten Aufenthalt, so ist die Fahrerlaubnis besonders
einzuholen. |
Zf öB |
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(5) |
Das
Fahren vor Plan ist nur mit Genehmigung des Zugleiters zulässig. Das Fahren
vor Plan ist zu vermeiden, wenn deshalb Kreuzungen oder Überholungen verlegt
werden müssen. |
Zf öB |
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(6) |
Auf
Zuglaufstellen ohne Einfahrsignale müssen die Weichen usw. in Grundstellung
stehen und, soweit vorgeschrieben, verschlossen sein, solange kein Zug auf
der Zuglaufstelle ist. Auf Zuglaufstellen mit örtlichem Bediensteten ist dieser
hierfür verantwortlich, auf anderen Zuglaufstellen der Zugführer des zuletzt
abgefahrenen Zuges. |
Zf öB |
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§10 Kreuzungen / Überholungen |
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(1) |
Kreuzende Züge haben auf den
Kreuzungsstellen zu halten. |
Zf
, öB |
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(2) |
Bei Kreuzungen von Regelzügen auf Zuglaufstellen ohne Einfahrsignal
fährt der zuerst fällige Zug im allgemeinen als erster ein. Der zweite Zug
hat an der Trapeztafel zu halten. Die Reihenfolge der Einfahrten wird durch
den Fahrplan oder durch Befehl festgelegt. |
Zf öB |
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(3) |
Der
Zugleiter darf den zweiten Zug nur ,dann zuerst einfahren lassen, wenn er den
ersten Zug vom Halt an der Trapeztafel und von der geänderten Reihenfolge der
Einfahrten verständigt hat. Die Verständigung des zweiten Zuges darf ein
örtlicher Bediensteter übermitteln. |
Zl |
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(4) |
Hält
bei einer Kreuzung auf einer besetzten Zuglaufstelle der zweite Zug an der
Trapeztafel und, ist der erste Zug noch nicht eingetroffen, so meldet der
örtliche Bedienstete oder der Zugführer das beim Zugleiter. |
Zf öB |
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Erhält
der wartende Zug nach dem Achtungssignal nicht innerhalb von 5 Minuten das
Signal „Kommen“, begibt er sich zum nächsten Fernsprecher und fragt bei
Zugleiter nach. |
Zf öB |
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(5) |
Kreuzungsverlegungen
ordnet der Zugleiter dadurch an, daß er den Zugführern die neue
Kreuzungsstelle und - wo erforderlich - die Reihenfolge der Einfahrten
bekanntgibt. Für den Zug, der als zweiter einfahren soll, ist außerdem das
Halten an der Trapeztafel vorzuschreiben. |
Zl |
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(6) |
Die beteiligten besetzten Zuglaufstellen sind zu
benachrichtigen mit den Worten: "Zug
(Nummer) kreuzt mit Zug (Nummer) in ...und fährt als. ..ein". Er darf dem Zug, der über die
bisherige Kreuzungsstelle hinaus fahren muß, die Fahrerlaubnis nur erteilen,
wenn der andere Zug den Befehl bereits erhalten hat. |
Zl |
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(7) |
Der
Ausfall von Kreuzungen wegen des Ausfalls eines Zuges ist dem anderen
betroffenen Zug bekanntzugeben. |
Zl |
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(8) |
Überholende
Züge dürfen auf der Überholungsstelle durchfahren, wenn sie die Fahrerlaubnis
nach einer weiterliegenden Zuglaufstelle erhalten. Zuglaufmeldungen für den
überholenden Zug dürfen dem Zugführer des zu überholenden Zuges übertragen
werden |
Zl |
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(9) |
Hält auf einer Zuglaufstelle ohne Einfahrsignal
der zu überholende Zug an der vorgeschriebenen Stelle, so stellt und prüft
der Zugführer oder der örtliche Bedienstete den Fahrweg für den überholenden
Zug, sorgt für die Einstellung gefährdender Rangierbewegungen und meldet dem
Zugleiter die Fahrwegsicherung. Darauf erteilt der Zugleiter dem überholenden Zug die Fahrerlaubnis Die Meldung entfällt, wenn für den überholenden Zug das Halten an der
Trapeztafel durch Fahrplan oder Befehl angeordnet ist. |
Zf |
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(10) |
Das
Verlegen von Überholungen ordnet der Zugleiter dadurch an, daß er sie den
beteiligten Zugführern und Zuglaufstellen bekanntgibt. Dabei ordnet der Zugleiter
auch an, ob auf dem neuen Überholungsbahnhof eine Meldung über die Sicherung
des Fahrwegs für den überholenden Zug zu geben ist oder ob dieser an der
Trapeztafel zu halten hat. |
Zl |
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§11 Rangieren |
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(1) |
Auf
allen Zuglaufstellen darf mit der Zuglokomotive ohne Rangiererlaubnis des
Zugleiters rangiert werden. |
Zf öB |
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Hierdurch werden zeitaufwendige Meldungen eingespart. Der Zugführer muß daher beachten,
daß mit Stellen der Fahranfrage alle anderen evtl. vorgenommenen
Rangierbewegungen eingestellt sein müssen. |
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(2) |
Eine Rangiererlaubnis ist vor Beginn der Rangierbewegungen einzuholen, wenn mit einem mit anderen Triebfahrzeugen als dem der vorhergehenden Zugfahrt rangiert werden soll und Hauptgleise berührt werden.
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Zf öB |
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Das betrifft z.B. Triebfahrzeuge auf Nebengleisen, die für eine Zugfahrt bereitgestellt werden oder das Rangieren mit einer örtlich vorhandenen Lok. Die Gefahrpunktabstände zu den
Trapeztafeln oder Ra10-Zeichen sind zu beachten. |
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(3) |
Die
Rangieranfrage lautet: „Darf Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der
Zuglaufstelle) rangieren?“ |
Zf öB |
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(4) |
Der Zugleiter darf die Genehmigung zum Rangieren erteilen, wenn er keinen Zug nach der Zuglauf stelle abgelassen hat oder wenn durch Fahrplan oder anderen Befehl sichergestellt ist, daß der Zug vor der Trapeztafel zum Halten kommt. Die Rangiererlaubnis lautet: „Rangieren in (Name der Zuglaufstelle) erlaubt.“ Steht
dem Rangieren ein Hindernis entgegen,
so ist die Rangiererlaubnis zu verweigern mit den Worten „Zug
(Nummer)/ Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle“): Nein warten“ |
Zl |
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(5) |
Auf Zuglaufstellen, auf denen keine Zuglaufmeldungen abgesetzt
werden, darf mit der Zuglokomotive ohne Rangiererlaubnis des Zugleiters auch
über Einfahrweiche, die Rangierhalttafel oder Trapeztafel oder Einfahrtweiche hinaus rangiert
werden. |
Zf öB |
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(6) |
Auf Zuglaufstellen darf über die Einfahrweiche, die Rangierhalttafel
oder Trapeztafel hinaus rangiert werden -
wenn der
Zugleiter zugestimmt hat. -
ohne
Zustimmung des Zugleiters in Fahrtrichtung, wenn für den Zug bereits eine
Fahrerlaubnis erteilt wurde |
Zf öB |
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(7) |
Die Zustimmung des Zugleiters ist einzuholen mit der erweiterten Rangiereranfrage. Die erweiterte Rangiereranfrage lautet: „Darf Zug (Nummer) /Rangierabteilung in (Name der
Zuglaufstelle) auf Einfahrgleis
Richtung (Name der benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel /
Einfahrweiche hinaus rangieren.“? |
Zl |
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(8) |
Der Zugleiter darf die Zustimmung nur geben, wenn er keine
Fahrerlaubnis bis zu dieser Stelle erteilt hat. Die erweiterte Rangierererlaubnis lautet: Rangierererlaubnis
über RA10 „Rangieren in (Name der Zuglaufstelle) auf Einfahrgleis Richtung
(Name der benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel /
Einfahrweiche hinaus erlaubt.“ Steht
der Fahrt ein Hindernis entgegen, so ist die Rangierererlaubnis zu verweigern
mit den Worten „Zug (Nummer)/ Rangierabteilung in (Name der Zuglaufstelle“).) Nein warten“ |
Zl |
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(9) |
Nach Beenden des Rangierens über Ra10 hinaus ist dies dem Zugleiter zu melden: „Rangieren mit Zug (Nummer) /Rangierabteilung in
(Name der Zuglaufstelle) in Richtung
(Name der benachbarten Zuglaufstelle) über die Rangierhalttafel /
Einfahrweiche hinaus beendet.“ |
Ff |
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§12 Zugmeldeverfahren |
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(1) |
Beim Übergang eine Zugs vom Zugmeldeverfahren in den Zugleitbetrieb stellt der Fahrdienstleiter die Fahranfrage an den Zugleiter. Die
Fahrerlaubnis übermittelt der Fahrdienstleiter and den Zugführer. |
Zl |
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(2) |
Der Zugleiter darf einen Zug erst annehmen, wenn für die Einfahrt in seine Zugleitstrecke die Vorbedingungen erfüllt sind. Bei der Annahme gibt er an, wie weit der Zug fahren darf. "Zug (Nummer) bis
(Name des Bahnhofs ) ja". |
Zl |
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(3) |
Der
Zugleiter meldet den Zug zurück, nachdem er für ihn eine Zuglaufmeldung
erhalten hat. |
Zl |
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(4) |
Beim
Übergang eine Zugs vom Zugleitbetrieb auf eine im Zugmeldeverfahren
betriebene Strecke stellt der Zugleiter eine Fahranfrage an den
Fahrdienstleiter. Die
Annahme des Zuges durch den Fahrdienstleiter ist die Fahrerlaubnis. |
Zl |
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(5) |
Der
Fahrdienstleiter meldet den angekommenen Zug beim Zugleiter zurück. |
Zl |
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(6) |
Der Zugleiter darf die
Fahrerlaubnis über die letzte zur Kreuzung geeignete Zuglaufstelle hinaus
erst erteilen, nachdem der Zug von der benachbarten Zugmeldestelle oder vom
benachbarten Zugleiter angenommen ist. |
Zl |
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§13 Sperren von Gleisen, Sperrfahrten |
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(1) |
Innerhalb
der Zugleitstrecke ist der Zugleiter für das Sperren von Gleisen zuständig |
Zl |
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(2) |
Gesperrt
wird zwischen einer Zuglaufstelle und der benachbarten Zuglaufstelle oder
Zugmeldestelle. Diesen Stellen, soweit sie besetzt sind, meldet der Zugleiter
die Sperrung, bestimmt die Zuglaufstellen für die Dauer der Sperrung zu
Zuglaufmeldestellen für alle Züge und gibt dies den Zugführern bekannt. |
Zl |
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(3) |
Vor
Einfahrt in eine Zuglaufstelle ohne Einfahrsignal hat die Sperrfahrt an der
Trapeztafel zu halten. Erst nachdem der Zugführer festgestellt hat, daß der
Einfahrt kein Hindernis entgegensteht, darf
sie vorsichtig einfahren. |
Zf ÖB |
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(4) |
Die
Ankunft der Sperrfahrt mit allen Fahrzeugen meldet der Zugführer - auf
Stellen mit örtlichem Bediensteten durch diesen - dem Zugleiter. |
Zf öB |
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§14 Unregelmäßgkeiten |
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(1) |
Unregelmäßigkeiten
während der Zugfahrt sind dem Zugleiter zu melden. |
Zf
öB |
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(2) |
Bei
gestörter Verständigung zwischen Zugleiter und Zuglaufmeldestellen fahren die
Züge auf Sicht, jedoch nur in der Reihenfolge des Fahrplans oder in der vom
Zugleiter vor der Störung bekanntgegebenen Reihenfolge. |
Zl Zf öB |
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(3) |
Der Zugführer ordnet das Fahren auf Sicht bis zur nächsten Zuglaufstelle an. |
Zf |
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(4) |
Auf jeder Zuglaufstelle ist erneut zu versuchen, die Verständigung
mit dem Zugleiter herbeizuführen. |
Zf |
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(5) |
Das
außerplanmäßige Halten eines Zuges ordnet der Zugleiter an. |
Zl |
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(6) |
Der
Zugführer unterrichtet den Triebfahrzeugführer über alle Abweichungen von den
planmäßigen Halten, Kreuzungen und Überholungen sowie über alle nicht im
Fahrplan enthaltenen, zusätzlich angeordneten Fahranfragen und den Wegfall
solcher Meldungen unter Angabe des Grundes |
Zf öB |
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